| Aufnahmegebühr / Saisonlizenzgebühr |
| 1. Aufnahmegebühr: |
| Direkt bei Vereinsaufnahme einmalig zu leisten in Höhe von 15,00 €. |
| 2. Saisonlizenzgebühr: |
| 2a. Spieler/in von G bis E-Jugend jährlich = 35,00 Euro |
| 2b. Spieler/in von D bis A-Jugend jährlich = 39,00 Euro |
- Diese Saisonlizenzgebühr wird zu Beginn einer Saison vom Konto
des Erziehungsberechtigten abgebucht. |
| - Der Lastschriftauftrag ist dafür zwingend notwendig. |
- Kinder von aktive Trainer / Co-Trainer, Betreuer und Vorstandsmitglieder
sind von der Saisonlizenzgebühr freigestellt. |
| - Ab dem 2. Kind wird nur der halbe Beitrag fällig. |
- Bei sozialen schwachen Familien entscheidet der Vorstand ob,
und in welcher Höhe auf den Beitrag verzichtet werden kann. |
Diese Gebührenordnung tritt ab den
01.05.2010 in Kraft. |
| |
| |
| Der Jugendvorstand |
| FSV-Werdohl |