Gebührenfestlegung


Aufnahmegebühr / Saisonlizenzgebühr 
1.  Aufnahmegebühr:
   Direkt bei Vereinsaufnahme einmalig zu leisten in Höhe von 15,00 €.
2.  Saisonlizenzgebühr:
2a. Spieler/in von G bis E-Jugend jährlich = 35,00 Euro
2b. Spieler/in von D bis A-Jugend jährlich = 39,00 Euro
  -  Diese Saisonlizenzgebühr wird zu Beginn einer Saison vom Konto
     des Erziehungsberechtigten abgebucht.
  -  Der Lastschriftauftrag ist dafür zwingend notwendig.
  -  Kinder von aktive Trainer / Co-Trainer, Betreuer und Vorstandsmitglieder
     sind von der Saisonlizenzgebühr freigestellt.
  -  Ab dem 2. Kind wird nur der halbe Beitrag fällig.
  -  Bei sozialen schwachen Familien entscheidet der Vorstand ob,
     und in welcher Höhe auf den Beitrag verzichtet werden kann.
Diese Gebührenordnung tritt ab den
       01.05.2010 in Kraft. 
 
 
Der Jugendvorstand
FSV-Werdohl

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am 19.05.2012. aktualisiert

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